Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Buchungen bei der Immostay GmbH
§ 1. Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2. Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen (binnen 24 Stunden), so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Ferienwohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte, die vom Gast veranlasst wurden. Die Preise verstehen sich jeweils inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
(3) Die vereinbarten Preise können sich darüber hinaus ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Zahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistungen des Anbieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Anbieter dem zustimmt.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, bei Abschluss des Beherbergungsvertrages vom Gast die Zahlung des gesamten Mietpreises für die gebuchte Zeit zu verlangen. Der Zahlungszeitpunkt wird vom Anbieter in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
(5) Die Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung möglich.
§ 4. Rücktritt des Gastes
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Anbieters möglich. Erfolgt diese nicht, ist der Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
(2) Sofern zwischen dem Anbieter und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht auf Rücktritt gegenüber dem Anbieter ausübt.
(3) Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen des Gastes (No Show) gelten §§ 536 – 537 BGB (Befreiung des Mieters von der Entrichtung der Miete) keine Anwendung, wenn gleichzeitig ein kostenfreier Rücktrittstermin vereinbart wurde.
(4) Das gesetzliche Rücktrittsrecht (§ 543 BGB) des Gastes bleibt von den vorhergehenden Regelungen unberührt.
§ 5. Rücktritt des Anbieters
(1) Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte oder gemäß § 3 Abs. 4 verlangte Anzahlung auch nach einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Anbieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Ferienwohnungen unter schuldhafter Angabe irreführender oder falscher Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 gegeben ist.
(4) Der Rücktritt des Anbieters ist dem Gast unverzüglich mitzuteilen.
(5) In den Fällen des berechtigten Rücktritts des Anbieters entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
§ 6. Anreise, Abreise
(1) Der Gast hat keinen Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Ferienwohnung, sofern dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Die gebuchten Ferienwohnungen stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Bei früherer Anreise kann ein Aufpreis anfallen, den der Anbieter für den Gast bei der Buchung berechnet.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen dem Anbieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Anbieter aufgrund der verspäteten Räumung für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50 % des Listenpreises, ab 18 Uhr 100 % des Listenpreises (Preis der Ferienwohnung laut Preisliste) in Rechnung stellen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
§ 7. Haftung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Des Weiteren haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Anbieters beruhen.
(2) Alle weitergehenden Haftungsansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen, sofern nicht in diesen Bedingungen gemäß der Absätze 3 bis 5 etwas anderes geregelt ist.
(3) Sollte es zu Störungen im Bereich der Leistungen des Anbieters kommen, wird der Anbieter bemüht sein, bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes für Abhilfe sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(4) Für Störungen der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, etc.) die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.
(5) Der Anbieter haftet dem Gast für eingebrachte Sachen. Eine Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen für Schäden an Kraftfahrzeugen auf dem Grundstück/ Parkplatz des Anbieters.
(6) Wecknachricht und Post werden mit Sorgfalt behandelt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Haftung für Fehler, Verzögerungen bei der Zustellung oder Verluste.
§ 8. Haftung des Gastes
(1) Der Gast haftet für alle Schäden an dem Gebäude, Inventar oder den Außenanlagen, die durch ihn, seine Begleitpersonen (Familie, Besucher und/oder Tiere) schuldhaft verursacht werden.
(2) Der Gast wird daher aufgefordert, festgestellte Schäden umgehend dem Anbieter mitzuteilen.
§ 9. Haustiere
Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters und ggf. gegen separate Gebühr mitgebracht werden. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Schäden oder übermäßige Reinigungskosten zu erstatten.
§ 10. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Achim. Soweit ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Achim.
(3) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Fragen zu unseren AGB?
Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erreichst Du uns unter:
Telefon: +49 173 455 5500
E-Mail: info@immostay.de